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⚠️ '''Die Versicherungsmaklervollmacht ist Voraussetzung dafür, dass personenbezogene Daten des Antragsstellers oder des Versicherten vom Versicherer an den Versicherungsmakler übermittelt werden dürfen.''' Die Maklervollmacht ergänzt den Maklerauftrag.<br /> | |||
In '''§ 203 StGB (Strafgesetzbuch)''' ist die Verschwiegenheit des Versicherers und ihrer Agenten gegenüber jedermann geregelt. Eingeschlossen ist hierbei auch die Verschwiegenheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsmakler. | In '''§ 203 StGB (Strafgesetzbuch)''' ist die Verschwiegenheit des Versicherers und ihrer Agenten gegenüber jedermann geregelt. Eingeschlossen ist hierbei auch die Verschwiegenheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsmakler. | ||
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Die Courtageverwirkung greift auch dann, wenn der Versicherungsmakler den Sachwalterpflichten aufgrund der fehlenden Vollmacht nicht erfüllen kann. | Die Courtageverwirkung greift auch dann, wenn der Versicherungsmakler den Sachwalterpflichten aufgrund der fehlenden Vollmacht nicht erfüllen kann. | ||
👁 Siehe auch: [[Versicherungsmaklerauftrag]] <br /> | |||
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