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Versicherungsvertreter: Unterschied zwischen den Versionen

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*Eine Unterscheidung stellt sich durch die Zahl der vertretenden Versicherer dar.
*Eine Unterscheidung stellt sich durch die Zahl der vertretenden Versicherer dar.


* Eine weitere Unterscheidung, wird der Beruf  im Haupt- oder Nebenberuf ausgeübt.
* Eine weitere Unterscheidung, ergibt sich ob der Beruf  im Haupt- oder Nebenberuf ausgeübt wird.
:Erfolgt die Ausübung im Nebenberuf wird der Vermittler häufig als  „Untervertreter“ , eines Hauptvertreters, bezeichnet.  
:Erfolgt die Ausübung im Nebenberuf wird der Vermittler häufig als  „Untervertreter“ , eines Hauptvertreters, bezeichnet.  


* Zu unterscheiden ist ob die Tätigkeit im Anstellungsverhältnis oder als Selbstständiger ausgeübt wird. Eine selbstständige Ausübung ist nach § 34d der Gewerbeordnung erlaubnis- und registrierungspflichtig. Ausgenommen der Vertreter ist für nur einen Versicherer tätig, der die Haftung übernimmt.
* Zu unterscheiden ist ob die Tätigkeit im Anstellungsverhältnis oder als Selbstständiger ausgeübt wird. Eine selbstständige Ausübung ist nach § 34d der Gewerbeordnung erlaubnis- und registrierungspflichtig.  
Ausgenommen der Vertreter ist für nur einen Versicherer tätig, der die Haftung übernimmt.


* Entsprechend der jeweiligen Tätigkeitsart bestimmt sich die Haftung.
* Entsprechend der jeweiligen Tätigkeitsart bestimmt sich die Haftung.
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