Anonym

Verschuldensformen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Vorsätzlich''' handelt wer bewusst oder gewollt schädigt.
'''Vorsätzlich''' handelt wer bewusst oder gewollt schädigt.


Beim Vorsatz gibt es drei weitere Definitionen.
Beim Vorsatz gibt nach dem Strafgesetzbuch (StGB), § 15, drei weitergehende Definitionen.


* Absicht,<br />
* Absicht,<br />
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