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Vereinsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Vereinsrechtsschutzversicherung<br />
Vereinsrechtsschutzversicherung<br />
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Nahezu alle Vereine leben von der Mitarbeit ihrer Vereinsmitglieder. Umso wichtiger ist es, dass die  Mitglieder juristischen Schutz geniessen, sobald diese im Verein oder in dessen Namen eine Tätigkeit ausüben. So sollte der Verein eine Vereinsrechtsschutzversicherung mit entsprechendem Versicherungsschutz vereinbaren. Dieser variiert in den möglichen Rechtsschutzbausteinen u.a. aufgrund der räumlichen (Vereinsheim gemietet oder im Eigentum) bzw. technischen Ausstattung (ist ein vereinseigenes Kraftfahrzeug vorhanden) des Vereins.
Nicht vergessen werden sollte die Absicherung des Vereinsvorstandes bzw. dessen Repräsentanten nach Aussen. Im Innenverhältnis des Vereins können die Entscheidungen der Vorstandsebene schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Entsteht ein Rechtsstreit, der ohne anwaltliche Vertretung nicht geschlichtet werden kann, so entstehen meist hohe Kosten, die ohne eine Vereinsrechtsschutzversicherung vom Verein zu tragen sind. Die Vereinsrechtsschutzversicherung übernimmt die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwaltes. Bei einem Gerichtsverfahren werden die Gerichtsgebühren sowie die Kosten bzw. Auslagen für Zeugen und Sachverständige / Gutachter übernommen. Darüber hinaus übernimmt die Vereinsrechtsschutzversicherung die Kosten der Gegenseite, wenn dies im Urteil entsprechend tituliert wurde.
 
 
 
XYZ


Schlagwort: Vereinsrechtsschutz, Vereinsrechtsschutzversicherung, Vereinsrechtsschutzversicherungen
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