Umgekehrte Beweislast

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Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Anders verhält es sich bei der Allgefahrendeckung, Allriskpolice . Hier ist der Versicherer den Beweis zu führen, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist.

⚠️ Diese Regelung der Allriskpolice ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.


👁 Siehe auch: Allgefahrendeckung / Allriskpolice
👁 Siehe auch: durchgeschriebenes wording
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Schlagwort: Beweislast, umgekehrte Beweislast, Allgefahrendeckung, All risk police


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