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Pflegepflichtversicherung gesetzliche, tatsächliche Pflegekosten: Unterschied zwischen den Versionen

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Fällt die Pflegeperson aufgrund Urlaub oder Krankheit aus, so muss zeitweilig die Pflege oftmals von einem Pflegedienst erledigt werden. Hierfür können Leistungen von der der Pflegekasse beantragt werden, der sog. Verhinderungspflege. Es steht ein jährlicher Betrag in Höhe von 1.612 Euro zur Verfügung. Die Pflege kann bis zu 42 Kalendertage jährlich durch einen Pflegedienst übernommen werden.
Fällt die Pflegeperson aufgrund Urlaub oder Krankheit aus, so muss zeitweilig die Pflege oftmals von einem Pflegedienst erledigt werden. Hierfür können Leistungen von der der Pflegekasse beantragt werden, der sog. Verhinderungspflege. Es steht ein jährlicher Betrag in Höhe von 1.612 Euro zur Verfügung. Die Pflege kann bis zu 42 Kalendertage jährlich durch einen Pflegedienst übernommen werden.


* '''Überschreitung der tatsächlichen Kosten des Pflegegeldes'''
* '''Überschreitung der tatsächlichen Kosten des Pflegegeldes'''
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