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Pflegepflichtversicherung gesetzliche, Beiträge: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Pflegeversicherung muss von jedem Versicherten abgeschlossen werden. Unabhängig, ob eine private oder gesetzliche Krankenversicherung besteht. Analog der Krankenversicherung existieren in der Pflegeversicherung zwei Systeme. Die private Pflegeversicherung und die gesetzliche Pflegepflichtversicherung. Die Systemzugehörigkeit richtet sich nach dem Status der Krankenversicherung. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen sind automatisch gesetzlich pflegeversichert. Diese Regelung gilt für alle gesetzlich Versicherten – pflichtversichert, freiwillig versichert, familienversichert, Studenten und Rentner -.
Versicherte der privaten Krankenversicherung müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Im Regelfall übernimmt die private Krankenversicherung auch den Versicherungsschutz für den Pflegefall. Innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der privaten Krankenversicherung kann eine andere Versicherungsgesellschaft zur Absicherung des Pflegefallrisikos durch den Versicherten ausgewählt werden.
'''Keine Pflegepflichtversicherung erforderlich'''
Nicht unter die Pflegepflichtversicherung fallen Personen, die bereits Pflegeleistungen aufgrund einer stationären Pflege erhalten. Personen, die im Ausland leben und über eine private Krankenversicherung versichert sind, müssen im Regelfall keine Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung leisten.


'''Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung'''
'''Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung'''
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