Nachtzeitklausel

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Nachtzeitklausel

Die Nachtzeitklausel bedeutet eine Einschränkung des Versicherungsschutzes. Sie findet Anwendung in der Hausratversicherung, hier Fahrraddiebstahl, und in der Autoinhaltsversicherung und weitere. Für bestimmte Nachtzeiten wird für ein Teilrisiko der Versicherungsschutz ausgeschlossen.


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