Krankenversicherung private, Vorerkrankungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
Krankenversicherung private, Vorerkrankungen
 


Bestehende Vorerkrankungen sind bei Antragsstellung seitens des Versicherungssuchenden immer anzugeben. '''Die Antragsfragen sind immer wahrheitsgemäß zu beantworten.''' Auch wenn ein Dritter/Vermittler die Antworten niederschreibt, der Versicherungssuchenden ist letztendlich für die wahrheitsgemäße Beantwortung verantwortlich.  
Bestehende Vorerkrankungen sind bei Antragsstellung seitens des Versicherungssuchenden immer anzugeben. '''Die Antragsfragen sind immer wahrheitsgemäß zu beantworten.''' Auch wenn ein Dritter/Vermittler die Antworten niederschreibt, der Versicherungssuchenden ist letztendlich für die wahrheitsgemäße Beantwortung verantwortlich.  
Zeile 10: Zeile 10:


👁 Siehe auch: [[arglistige Täuschung]]
👁 Siehe auch: [[arglistige Täuschung]]
[[Datei:list-klein.png|frameless|miniatur]] [http://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Kategorie:Krankenversicherung_private&mobileaction=toggle_view_mobile  Alle Einträge zur privaten Krankenversicherung anzeigen]<br />


Schlagwort: Vorerkrankungen, Leistungsausschlüsse, Leistungseinschränkungen, Antragsablehnung
Schlagwort: Vorerkrankungen, Leistungsausschlüsse, Leistungseinschränkungen, Antragsablehnung
[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]
[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]

Version vom 4. Februar 2017, 06:13 Uhr


Bestehende Vorerkrankungen sind bei Antragsstellung seitens des Versicherungssuchenden immer anzugeben. Die Antragsfragen sind immer wahrheitsgemäß zu beantworten. Auch wenn ein Dritter/Vermittler die Antworten niederschreibt, der Versicherungssuchenden ist letztendlich für die wahrheitsgemäße Beantwortung verantwortlich.

Bestehende Erkrankungen können zu Beitragsaufschlägen/Risikozuschlägen führen und auch zeitlich befristet sein. Es können Leistungseinschränkungen und Ausschlüsse vereinbart werden. Der Versicherungsschutz kann auch ganz abgelehnt werden.

Bei einer Krankheitskostenvollversicherung sind Ausschlüsse nicht zu empfehlen. 

Werden Krankheiten nicht angezeigt, so hat der Versicherer das Recht den Vertrag aufzukündigen, zurückzutreten und anzufechten.

👁 Siehe auch: arglistige Täuschung

miniatur Alle Einträge zur privaten Krankenversicherung anzeigen

Schlagwort: Vorerkrankungen, Leistungsausschlüsse, Leistungseinschränkungen, Antragsablehnung