Kfz Versicherung, Kurzzeitkennzeichen: Unterschied zwischen den Versionen

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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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Das Kurzzeitkennzeichen wird durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Bei einigen Kfz-Versicherern ist es möglich ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten. Dieses kann für einen maximalen Zeitraum von fünf Tagen genutzt werden und wird im Regelfall verwendet für:


* Probefahrten
Das <big>'''Kurzzeitkennzeichen'''</big> wird durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Bei einigen Kfz-Versicherern ist es möglich ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten. Dieses kann für einen maximalen Zeitraum von fünf Tagen genutzt werden und wird im Regelfall verwendet für:
* Fahrten zur Zulassungsstelle
* Hauptuntersuchung beim TÜV


- Probefahrten<br />
- Fahrten zur Zulassungsstelle<br />
- Hauptuntersuchung beim TÜV<br />


'''Geltungsdauer des Kurzzeitkennzeichens'''


Das Kurzzeitkennzeichen ist für maximal 5 Tage, gerechnet ab dem Ausstellungstag, gültig und muss nach dem Ablauf nicht an die Zulassungsstelle zurück gegeben werden. Mit Ablauf der Geltungsdauer verliert es seine Gültigkeit und kann durch den Inhaber vernichtet werden.
* '''Geltungsdauer des Kurzzeitkennzeichens'''


:Das Kurzzeitkennzeichen ist für maximal 5 Tage, gerechnet ab dem Ausstellungstag, gültig und muss nach dem Ablauf nicht an die Zulassungsstelle zurück gegeben werden. Mit Ablauf der Geltungsdauer verliert es seine Gültigkeit und kann durch den Inhaber vernichtet werden.


'''Beantragung des Kurzzeitkennzeichens'''


Zur Beantragung des Kurzzeitkennzeichens bei der Zulassungsstelle sind die nachfolgenden Unterlagen erfoderlich:
* '''Beantragung des Kurzzeitkennzeichens'''


* Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung
:Zur Beantragung des Kurzzeitkennzeichens bei der Zulassungsstelle sind die nachfolgenden Unterlagen erfoderlich:
* elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
 
* Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief)
:-  Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung<br />
* Vollmacht des Fahrzeughalters
:-  elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)<br />
:-  Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief)<br />
:-  Vollmacht des Fahrzeughalters<br />
 
 
 
 
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'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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[[Category:Kfz Versicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
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