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Kfz Versicherung, Abkürzungsverzeichnis: Unterschied zwischen den Versionen

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| H || HP || Haftpflicht || Die Haftpflicht ist ein Versicherungsvertrag zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, in dem sich der Versicherer dazu verpflichtet, Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer auf eigene Kosten auszugleichen.  
| H || HP || Haftpflicht || Die Haftpflicht ist ein Versicherungsvertrag zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, in dem sich der Versicherer dazu verpflichtet, Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer auf eigene Kosten auszugleichen.  
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| || HSN || Herstellerschlüsselnummer || Der Herstellerschlüssel ist eine vierstellige Nummer, die den Hersteller des Kraftfahrzeugs beschreibt. Sie dient gemeinsam mit dem Typschlüssel zur Identifizierung eines Fahrzeugtyps.
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| || HU || Hauptuntersuchung || Durch die Hauptuntersuchung wird festgestellt, ob ein Fahrzeug verkehrssicher ist. Die Teilnahme ist Pflicht für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge sowie Anhänger. Die Prüfungsplakette am hinteren Kennzeichen sowie ein Stempel im Fahrzeugschein geben Auskunft über den Termin der nächsten HU.
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| I || IU || Insassenunfallversicherung  || Die Insassenunfallversicherung bietet Versicherungsschutz für Unfälle, die versicherte Personen beim rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeuges erleiden.
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| || IVK  || Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (Grüne Versicherungskarte) || Das Mitführen der IVK ermöglicht eine einfachere Schadensabwicklung bei einem Unfall im Ausland. Sie gilt dort als Versicherungsnachweis und bescheinigt Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bedingungen.
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| || KBA || Kraftfahrt-Bundesamt || Das Kraftfahrt-Bundesamt hat seinen Sitz in Flensburg und nimmt als Bundesbehörde Einfluss auf einige verkehrstechnische Prozesse. Dort werden auch die berühmten Punkte an Verkehrssünder vergeben.
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| || Kfz || Kraftfahrzeug || Durch einen Motor angetriebenes Straßenfahrzeug. Dazu gehören demnach Kraftwagen und Krafträder. In fast allen Ländern der Welt setzt das Fahren eines Kfz eine Fahrerlaubnis voraus.
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| || KfzPflVG || Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz || Regelt die Pflicht zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung im Inland. Siehe PflVG.
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| || Kfz-Steuer  || Kraftfahrzeugsteuer || Die Kfz-Steuer wird auf das Halten eines Kraftfahrzeuges erhoben.
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| || KH  || Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung || Dieser Teil der Versicherung deckt den Ausgleich eines Schadens, der für einen Dritten durch die Nutzung eines Kfz, z.B. durch einen Unfall, entsteht. Die Versicherung der Person, die die Schuld am Schaden trägt, kommt für den Schaden auf.
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