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Kapitallebensversicherung, Bezugsberechtigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Besteht ein unwiderufliches Bezugsrecht zu Gunsten Dritter (z.B. auch Ehepartner bei Gütertrennung) ist ebenfalls kein Zugriff möglich (BGH 18-06-03/IV ZR 59/02)<br />
Besteht ein unwiderufliches Bezugsrecht zu Gunsten Dritter (z.B. auch Ehepartner bei Gütertrennung) ist ebenfalls kein Zugriff möglich (BGH 18-06-03/IV ZR 59/02)<br />


Siehe auch: [[Kapitallebensversicherung, Pfändung]]<br />
👁 Siehe auch: [[Kapitallebensversicherung, Pfändung]]<br />