Kapitallebensversicherung

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Die Kapitallebensversicherung wird auch als Erlebensfallversicherung bezeichnet. Im Erlebensfall wird die vereinbarte Versicherungssumme nach Ablauf der Vertragslaufzeit an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausgezahlt.

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Schlagwort: Kapitallebensversicherungen, Erlebensfallversicherung