Kapitallebensversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Kapitallebensversicherung<br />


Die Kapitallebensversicherung wird auch als Erlebensfallversicherung bezeichnet. Im Erlebensfall wird die vereinbarte Versicherungssumme nach Ablauf der Vertragslaufzeit an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausgezahlt.<br />


Die Kapitallebensversicherung wird auch als Erlebensfallversicherung bezeichnet. Im Erlebensfall wird die vereinbarte Versicherungssumme nach Ablauf des Vertrages an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausgezahlt.<br />
👁 Siehe auch: [[Lebensversicherung / Arten]]






Schlagwort: Kapitallebensversicherungen, Erlebensfallversicherung
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[[Category:Kapitallebensversicherung]][[Category:PIM]]
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Aktuelle Version vom 10. März 2018, 08:15 Uhr

Die Kapitallebensversicherung wird auch als Erlebensfallversicherung bezeichnet. Im Erlebensfall wird die vereinbarte Versicherungssumme nach Ablauf der Vertragslaufzeit an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausgezahlt.

👁 Siehe auch: Lebensversicherung / Arten


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