Hausratversicherung, Wertsachen

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Hausratversicherung, Wertsachen

Zu den Wertsachen zählen:

  • Geldkarten geladene Beträge,
  • Sparbücher, Wertpapiere, Urkunden,
  • Schmuck, Edlesteine, Perlen, Gegenstände aus Gold, Silber u. Platin, Münzen, Medaillen,
  • Pelze, Gobelins, handgeknüpfte Teppiche,
  • Kunstobjekte: Gemälde, Zeichnungen, Collagen, Grafiken u. Plastiken
  • Sonstige, über 100 Jahre alte, Gegenstände (Antiqutäten), aber keine Möbelstücke.


Im Standardversicherungsschutz, werden die Wertsachen in der Gesamtheit nur mit bis zu 20% der vereinbarten Deckungs-/Versicherungssumme entschädigt. Optional kann diese Maximierung erhöht werden.


Für die einzelnen Positionen bestehen außerdem Obergrenzen:

  • Für Bargeld, auf Karten geladene Beträge (keine Münzen) werden insgesamt bis zu 1.500 € erstattet.
  • Für Sparbücher, Wertpapiere und Urkunden werden insgesamt bis zu 3.000 € erstattet.
  • Für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Münzen, Briefmarken, Medaillen und Gold und Platin Sachen werden insgesamt bis zu 25.000 € erstattet.

Werden die vorgenannten Objekte in einem Tresor/Wertschutzschrank (VdS anerkannt) aufbewahrt, so gelten andere Obergrenzen. Voraussetzung: das Gewicht des Tresors muss mind. 200 kg betragen, oder verankert, oder in den Fußboden oder der Wand eingelassen sein. Über die Schutzklassen informiert die Seite: [www.kriminalberatung.de]

Siehe auch:


Schlagwort: Wertsachen, Wertschutzschrank,Tresor, Schutzklassen