Hausratversicherung, Elektronikgeräte: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 3. Juli 2017, 07:31 Uhr

Elektronikgeräte sind in der Hausratversicherung generell versichert. Die Anzahl der Geräte nimmt ständig zu. Elektronikgeräte nehmen in der Hausratversicherung bei einer Schadenregulierung eine besondere Stellung ein. Die Schadenregulierung nach dem Neuwert (Neuwertversicherung) sieht aber auch bei bestimmten Gegenständen, so bei den Elektronikgeräten, eine Zeitwertentschädigung vor. D.h. es wird der Zeitwert und nicht der Neuwert ersetzt. Zeitwert ist der aktuelle Wert einer Sache. Der Neuwert vermindert sich durch den Gebrauch, der Nutzung (die zur Abnutzung führt) und den Zeitfaktor. (Zeitwertentschädigung)

Zu den Elektronikgeräten zählen:

- privates Handy
- Smart-Phone, I-Phone
- Laptop
- Tablet-PC, I-Pad
- Digitale Kamera
- Fotoapparat
- Camcorder
- Spielekonsole
- Mobiles Navigationssystem
- Küchengeräte
- Multifunktionsherd
- Gasherd
- Spülmaschine
- Mikrowelle
- Kühlschrank
- Staubsauger
- Elektrokleingeräte
- MP3-Player
- HIFI-Anlagen
- Videokamera
- Beamer
- Telefonanlagen
- alle Geräte der Unterhaltungs- und Spieleelektronik
- Elektrische Modelleisenbahnen
- Modellflugzeuge
- Elektronische Musikinstrumente
- nicht abschliessend.

👁 Siehe auch: Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, gemeiner Wert, ideeller Wert
👁 Siehe auch: Elektronikversicherung private
Schlagwort: Zeitwertentschädigung Elektronikgeräte


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