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Gewahrsamsschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Gewahrsamsschaden<br />


Ein Gewahrsamsschaden tritt an ausgeliehenen, gemieteten oder gepachteten Maschinen auf/ein.
Ein Gewahrsamsschaden tritt an ausgeliehenen, gemieteten oder gepachteten Maschinen auf/ein.


  Gewahrsamsschäden sind nicht immer automatisch mitversichert.
  Gewahrsamsschäden sind i.d.R. nicht automatisch mitversichert.