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Gewahrsamsschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Gewahrsamsschaden tritt an ausgeliehenen, gemieteten oder gepachteten Objekten, Maschinen auf/ein.
Ein Gewahrsamsschaden tritt an ausgeliehenen, gemieteten oder gepachteten Objekten, Maschinen auf/ein.


Gewahrsamsschäden sind i.d.R. '''nicht automatisch mitversichert'''.
''Gewahrsamsschäden sind i.d.R.'nicht automatisch mitversichert'''.


Ein Gewahrsamsschaden liegt vor, wenn an einer geliehenen Sache ein Schaden entstanden ist. Gem. § 823 BGB ist der Schädiger dem Geschädigten zum Ersatz des Schadens verpflichtet.  
Ein Gewahrsamsschaden liegt vor, wenn an einer geliehenen Sache ein Schaden entstanden ist. Gem. § 823 BGB ist der Schädiger dem Geschädigten zum Ersatz des Schadens verpflichtet.  
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