Gesetzliche Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

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Schlagwort: Haftung, gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, vertragliche Haftung
Schlagwort: Haftung, gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, vertragliche Haftung



Version vom 27. Mai 2017, 17:22 Uhr

Die gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Im Einzelfall kann diese durch Vertragsvereinbarungen begrenzt und auch erweitert werden. Die gesetzliche Haftung ist im Rahmen der Tarifangebote des Versicherers, im Gegensatz zur vertraglichen Haftung, versicherbar.

👁 Siehe auch: vertragliche Haftung Schlagwort: Haftung, gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, vertragliche Haftung


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