Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 15. Juli 2021, 09:58 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers, im besonderen bei grober Fahrlässigkeit, wird in etlichen Versicherungssparten bedingungsgemäss zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Dies betrifft beispielsweise die Sparten Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (nicht abschließend).

⚠️ Der Verzicht des Versicherers auf den Einwand der Leistungsfreiheit, bei einer vorliegenden Fahrlässigkeit, ist für den VN besonders vorteilhaft.


Siehe auch:
Verschuldensformen


 Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen                                          zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















Schlagwort: Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Leistungsfreiheit
-.-.-.-