Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit

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Fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers, im besonderen bei grober Fahrlässigkeit, wird in etlichen Versicherungssparten Bedingungsgemäss zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Dies betrifft beispielsweise die Sparten Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (nicht abschließend).

⚠️ Der Verzicht des Versicherers auf den Einwand der Leistungsfreiheit, bei vorliegender Fahrlässigkeit,  ist für den VN besonders vorteilhaft.


👁 Siehe auch: Verschuldensformen

Schlagwort: Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Leistungsfreiheit

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