Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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  Der Verzicht des Versicherers auf den Einwand der Leistungsfreiheit, bei vorliegender Fahrlässigkeit,  ist für den VN besonders vorteilhaft.
  Der Verzicht des Versicherers auf den Einwand der Leistungsfreiheit, bei vorliegender Fahrlässigkeit,  ist für den VN besonders vorteilhaft.


Siehe auch: [[Verschuldensformen]]
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Schlagwort: Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Leistungsfreiheit
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[[Category:Versicherung_Allgemein]]
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Version vom 17. Januar 2017, 19:58 Uhr

Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit

Fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers, im besonderen bei grober Fahrlässigkeit, wird in etlichen Versicherungssparten Bedingungsgemäss zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Dies betrifft beispielsweise die Sparten Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (nicht abschließend).

Der Verzicht des Versicherers auf den Einwand der Leistungsfreiheit, bei vorliegender Fahrlässigkeit,  ist für den VN besonders vorteilhaft.

👁 Siehe auch: Verschuldensformen

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