Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 11: Zeile 11:




  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]   <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  
  [[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]                                         [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  





Aktuelle Version vom 15. Juli 2021, 09:58 Uhr

Fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers, im besonderen bei grober Fahrlässigkeit, wird in etlichen Versicherungssparten bedingungsgemäss zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Dies betrifft beispielsweise die Sparten Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (nicht abschließend).

⚠️ Der Verzicht des Versicherers auf den Einwand der Leistungsfreiheit, bei einer vorliegenden Fahrlässigkeit, ist für den VN besonders vorteilhaft.


Siehe auch:
Verschuldensformen


 Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen                                          zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















Schlagwort: Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Leistungsfreiheit
-.-.-.-