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Existenzgründer Checkliste: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Gründerzuschuss ersetzt das Überbrückungsgeld und den Existenzgründerzuschuss.  
Der Gründerzuschuss ersetzt das Überbrückungsgeld und den Existenzgründerzuschuss.  


'''in den ersten sechs Monaten'''
Höhe des Gründerzuschusses '''in den ersten sechs Monaten''' nach der individuellen Höhe des Arbeitslosengeldes (§129 SGB III)
Höhe des Gründerzuschusses '''in den ersten sechs Monaten''' nach der individuellen Höhe des Arbeitslosengeldes (§129 SGB III)


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* Zahlung eines Pauschalbetrages für die soziale Absicherung in Höhe von 300 Euro
* Zahlung eines Pauschalbetrages für die soziale Absicherung in Höhe von 300 Euro


'''nach sechs Monaten'''
Höhe des Gründerzuschusses '''nach sechs Monaten'''
Höhe des Gründerzuschusses '''nach sechs Monaten'''


Es erfolgt nur noch die Zahlung des Pauschalbetrages in Höhe von 300 Euro
Es erfolgt nur noch die Zahlung des Pauschalbetrages in Höhe von 300 Euro
1. - für die Dauer von 9 Monaten
2. - ein Nachweis der unternehmerischen und hauptberuflichen Geschäftstätigkeit ist erforderlich


Wichtig:
1.
* für die Dauer von 9 Monaten
 
2.
* ein Nachweis der unternehmerischen und hauptberuflichen Geschäftstätigkeit ist erforderlich
 
 
'''Wichtig:'''
 
* Der Gründerzuschuss ist nicht zu versteuern.
* Der Gründerzuschuss wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II als Einkommen berücksichtigt.
* Der Gründerzuschuss wird auf das Elterngeld angerechnet.
 


Der Gründerzuschuss ist nicht zu versteuern.
'''Voraussetzungen zur Bewilligung des Gründerzuschusses'''
Der Gründerzuschuss wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II als Einkommen berücksichtigt.
Der Gründerzuschuss wird auf das Elterngeld angerechnet.


Voraussetzungen zur Bewilligung des Gründerzuschusses
* Antragsstellung bei der Agentur für Arbeit
* Antragsstellung bis spätestens 150 Tage vor Ablauf des ALG-I-Anspruches
* Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit
* die persönliche und fachliche Eignung zur Selbständigkeit muss dargelegt werden
* auf den Gründerzuschuss besteht kein Rechtsanspruch


Antragsstellung bei der Agentur für Arbeit
Antragsstellung bis spätestens 150 Tage vor Ablauf des ALG-I-Anspruches
Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit
die persönliche und fachliche Eignung zur Selbständigkeit muss dargelegt werden
auf den Gründerzuschuss besteht kein Rechtsanspruch


Steuerliche Auswirkungen
'''Steuerliche Auswirkungen'''


Die Höhe der steuerlichen Belastung ist abhängig von:
Die Höhe der steuerlichen Belastung ist abhängig von:


der Unternehmensgröße
* der Unternehmensgröße
Tätigkeitsart: Freiberufler oder Gewerbetreibender
* Tätigkeitsart: Freiberufler oder Gewerbetreibender
Rechtsform des Unternehmensgröße (Umsatz- bzw. Vorsteuer, Einkommensteuer, Gewerbe- oder Körperschaftssteuer)
* Rechtsform des Unternehmensgröße (Umsatz- bzw. Vorsteuer, Einkommensteuer, Gewerbe- oder Körperschaftssteuer)
 




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