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Der Gründerzuschuss ersetzt das Überbrückungsgeld und den Existenzgründerzuschuss. | Der Gründerzuschuss ersetzt das Überbrückungsgeld und den Existenzgründerzuschuss. | ||
'''in den ersten sechs Monaten''' | |||
Höhe des Gründerzuschusses '''in den ersten sechs Monaten''' nach der individuellen Höhe des Arbeitslosengeldes (§129 SGB III) | Höhe des Gründerzuschusses '''in den ersten sechs Monaten''' nach der individuellen Höhe des Arbeitslosengeldes (§129 SGB III) | ||
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* Zahlung eines Pauschalbetrages für die soziale Absicherung in Höhe von 300 Euro | * Zahlung eines Pauschalbetrages für die soziale Absicherung in Höhe von 300 Euro | ||
'''nach sechs Monaten''' | |||
Höhe des Gründerzuschusses '''nach sechs Monaten''' | Höhe des Gründerzuschusses '''nach sechs Monaten''' | ||
Es erfolgt nur noch die Zahlung des Pauschalbetrages in Höhe von 300 Euro | Es erfolgt nur noch die Zahlung des Pauschalbetrages in Höhe von 300 Euro | ||
Wichtig: | 1. | ||
* für die Dauer von 9 Monaten | |||
2. | |||
* ein Nachweis der unternehmerischen und hauptberuflichen Geschäftstätigkeit ist erforderlich | |||
'''Wichtig:''' | |||
* Der Gründerzuschuss ist nicht zu versteuern. | |||
* Der Gründerzuschuss wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II als Einkommen berücksichtigt. | |||
* Der Gründerzuschuss wird auf das Elterngeld angerechnet. | |||
'''Voraussetzungen zur Bewilligung des Gründerzuschusses''' | |||
* Antragsstellung bei der Agentur für Arbeit | |||
* Antragsstellung bis spätestens 150 Tage vor Ablauf des ALG-I-Anspruches | |||
* Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit | |||
* die persönliche und fachliche Eignung zur Selbständigkeit muss dargelegt werden | |||
* auf den Gründerzuschuss besteht kein Rechtsanspruch | |||
Steuerliche Auswirkungen | '''Steuerliche Auswirkungen''' | ||
Die Höhe der steuerlichen Belastung ist abhängig von: | Die Höhe der steuerlichen Belastung ist abhängig von: | ||
der Unternehmensgröße | * der Unternehmensgröße | ||
Tätigkeitsart: Freiberufler oder Gewerbetreibender | * Tätigkeitsart: Freiberufler oder Gewerbetreibender | ||
Rechtsform des Unternehmensgröße (Umsatz- bzw. Vorsteuer, Einkommensteuer, Gewerbe- oder Körperschaftssteuer) | * Rechtsform des Unternehmensgröße (Umsatz- bzw. Vorsteuer, Einkommensteuer, Gewerbe- oder Körperschaftssteuer) | ||