Elektronikversicherung beruf-/betriebliche, nicht versicherte Sachen/Gegenstände: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. August 2021, 10:29 Uhr

Nicht versichert sind Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien sowie Arbeitsmittel, wie Toner, Kühl- und Löschmittel, Farbbänder, Ton- und Bildträger und Werkzeuge jeglicher Art. Teile der versicherten Sache, die erfahrungsgemäß ausgewechselt werden müssen, da diese der Abnutzung oder dem Verschleiß unterliegen, z.B.: Sicherungen oder Trommeleinheiten von Kopiergeräten sind im Versicherungsumfang nicht enthalten.

⚠️ Die Elektronikversicherung ist keine Reparaturversicherung für Verschleißteile.



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