Elektronikversicherung beruf-/betriebliche, Datenträgerversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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👁 ESiehe auch:  [[Elektronikversicherung beruf-/betriebliche, Mehrkostenversicherung / Softwareversicherung]]
👁 Siehe auch:  [[Elektronikversicherung beruf-/betriebliche, Mehrkostenversicherung / Softwareversicherung]]





Version vom 17. Januar 2017, 09:42 Uhr

Elektronikversicherung beruf-/betriebliche, Datenträgerversicherung

Die Datenträgerversicherung sichert Sie vor finanziellen Belastungen die dadurch entstehen, dass Datenbestände/Software wiederbeschafft, bzw. rekonstruiert werden müssen.

Die Datenträgerversicherung verpflichtet den VN:

  • mind. Einmal die Woche eine Datensicherung vorzunehmen und dafür Sorge zu tragen, dass die Daten ohne Probleme rückübertragbar sind.
  • die Vorgaben des EDV-Produzenten in Bezug auf Installation der Software, deren Wartung und Pflege, nachzukommen.
  • Virenschutzprogramme sind zu installieren und laufend zu aktualisieren.


👁 Siehe auch: Elektronikversicherung beruf-/betriebliche, Mehrkostenversicherung / Softwareversicherung


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