Elektronikversicherung beruf-/betriebliche, Datenträgerversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. August 2021, 10:30 Uhr

Die Datenträgerversicherung sichert Sie vor finanziellen Belastungen die dadurch entstehen, dass Datenbestände/Software wiederbeschafft, bzw. rekonstruiert werden müssen.

Die Datenträgerversicherung verpflichtet den VN:

- mind. Einmal die Woche eine Datensicherung vorzunehmen und dafür Sorge zu tragen, dass die Daten ohne Probleme rückübertragbar sind.

- die Vorgaben des EDV-Produzenten in Bezug auf Installation der Software, deren Wartung und Pflege, nachzukommen.

- Virenschutzprogramme sind zu installieren und laufend zu aktualisieren.


Siehe auch:
Elektronikversicherung beruf-/betriebliche, Mehrkostenversicherung / Softwareversicherung


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