D&O, Nachhaftung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 4: Zeile 4:
👁 Siehe auch: [[D&O, Rückwärtsversicherung / Rückwärtsdeckung]]<br />
👁 Siehe auch: [[D&O, Rückwärtsversicherung / Rückwärtsdeckung]]<br />
Schlagwort: Nachhaftung<br />
Schlagwort: Nachhaftung<br />


  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem D&O Versicherung| Alle Einträge zur '''D&O Versicherung''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem D&O Versicherung | zur '''Hauptseite''']]  
  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem D&O Versicherung| Alle Einträge zur '''D&O Versicherung''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem D&O Versicherung | zur '''Hauptseite''']]  

Version vom 12. Juni 2017, 08:00 Uhr

Innerhalb der Nachhaftungsfrist, meist beträgt diese 6 Monate bis 3 Jahre, sind Schadensersatzansprüche umfasst, deren Pflichtsverletzung innerhalb der Vertragslaufzeit vor Vertragsende entstanden sind, jedoch erst nach Vertragsende offensichtlich wurden. Beim Wechsel der D & O Versicherung auf einen anderen Versicherer endet die Nachmeldefrist mit dem Versicherungsbeginn der neuen D & O Versicherung. Eine Deckungslücke entsteht jedoch nicht, denn bei Pflichtsverletzung vor Vertragsbeginn greift die Rückwärtsdeckung.

👁 Siehe auch: D&O, Rückwärtsversicherung / Rückwärtsdeckung
Schlagwort: Nachhaftung


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur D&O Versicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png



















.-.-.-.