Bausparen, vermögenswirksame Leistung: Unterschied zwischen den Versionen

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Viele Arbeitnehmer und Auszubildende beziehen von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, die zusätzlich zum Lohn/Gehalt gezahlt werden und dem Arbeitnehmer beim Aufbau eines Vermögens helfen sollen. Dazu muss das Geld in einem Sparplan oder einen Bausparvertrag angelegt werden.  
Viele Arbeitnehmer und Auszubildende beziehen von ihrem Arbeitgeber '''vermögenswirksame Leistungen''', die '''zusätzlich zum Lohn/Gehalt gezahlt''' werden und dem Arbeitnehmer beim '''Aufbau eines Vermögens''' helfen sollen. Dazu muss das Geld in einem '''Sparplan oder einem Bausparvertrag''' angelegt werden.  


Wie viel der Arbeitnehmer an vermögenswirksamen Leistungen erhält, regelt meist der Arbeits- oder Tarifvertrag. 40 Euro sind der höchste monatliche Betrag, zahlt der Arbeitgeber weniger, kann der Arbeitnehmer auch aufstocken, das heißt bis zur Höchstgrenze selbst dazu zahlen.   Wenn diese zur Besparung eines Bausparvertrages verwendet werden, fördert der Staat diese Anlageform zusätzlich durch Gewährung der Arbeitnehmersparzulage.
Wie viel der Arbeitnehmer an vermögenswirksamen Leistungen erhält, regelt meist der Arbeits- oder Tarifvertrag. 40 Euro sind der höchste monatliche Betrag. Zahlt der Arbeitgeber weniger, kann der Arbeitnehmer auch aufstocken, das heißt bis zur Höchstgrenze selbst dazu zahlen. Das kann sich lohnen, um in den Genuss der staatlich gewährten maximalen '''Arbeitnehmersparzulage''' zu kommen. Dazu darf man allerdings bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Bei der Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag liegt diese Grenze bei 17.900 Euro zu versteuerndes Jahresbruttoeinkommen für einen Single beziehungsweise 35.800 Euro pro Jahr für Ehepaare (Werte 2016).  


Schlagwort:<br />
 
Schlagwort:<br />Bausparen, Arbeitnehmersparzulage





Version vom 26. Januar 2017, 13:40 Uhr

Bausparen, vermögenswirksame Leistung


Viele Arbeitnehmer und Auszubildende beziehen von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, die zusätzlich zum Lohn/Gehalt gezahlt werden und dem Arbeitnehmer beim Aufbau eines Vermögens helfen sollen. Dazu muss das Geld in einem Sparplan oder einem Bausparvertrag angelegt werden.

Wie viel der Arbeitnehmer an vermögenswirksamen Leistungen erhält, regelt meist der Arbeits- oder Tarifvertrag. 40 Euro sind der höchste monatliche Betrag. Zahlt der Arbeitgeber weniger, kann der Arbeitnehmer auch aufstocken, das heißt bis zur Höchstgrenze selbst dazu zahlen. Das kann sich lohnen, um in den Genuss der staatlich gewährten maximalen Arbeitnehmersparzulage zu kommen. Dazu darf man allerdings bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Bei der Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag liegt diese Grenze bei 17.900 Euro zu versteuerndes Jahresbruttoeinkommen für einen Single beziehungsweise 35.800 Euro pro Jahr für Ehepaare (Werte 2016).


Schlagwort:
Bausparen, Arbeitnehmersparzulage