Bausparen, Mindestansparzeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Mindestansparzeit ist neben der Mind 
Die '''Mindestansparzeit ist eine notwendige Voraussetzung für die Erlangung der Zuteilungsreife''' des Bauspardarlehens.
Ja, diese gibt es. Die Mindestsparzeit ist der Zeitraum zwischen Abschluss und frühestmöglichem Zuteilungstermin des Vertrages. Die Mindestsparzeit ist in den Allgemeinen Bedingungen festgelegt und beträgt je nach Tarif 12 bis 80 Monate.
Man versteht darunter die '''Zeitspanne zwischen dem Abschluss des Bausparvertrages und dem frühestmöglichem Zuteilungstermin'''. Die Dauer variiert Tarif-abhängig zwischen 12 und 80 Monaten und kann in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) nachgelesen werden.


Die vertraglich vereinbarte Mindestsparzeit ist neben dem notwendigen Bausparguthaben und einer ausreichenden Bewertungszahl Voraussetzung für die Zuteilung des Bauspardarlehens. Die meisten Bauspartarife sind an eine Mindestsparsumme von 40 Prozent und eine Mindestsparzeit von 12 Monaten gebunden.


    das Mindestsparguthaben wurde erreicht
    die Mindestvertragslaufzeit wurde eingehalten
    die Bewertungszahl wurde erreicht




Schlagwort:  
Schlagwort: Bausparen, Zuteilungsreife, ABB





Version vom 24. Januar 2017, 11:05 Uhr

Bausparen, Mindestansparzeit


Die Mindestansparzeit ist eine notwendige Voraussetzung für die Erlangung der Zuteilungsreife des Bauspardarlehens. Man versteht darunter die Zeitspanne zwischen dem Abschluss des Bausparvertrages und dem frühestmöglichem Zuteilungstermin. Die Dauer variiert Tarif-abhängig zwischen 12 und 80 Monaten und kann in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) nachgelesen werden.



Schlagwort: Bausparen, Zuteilungsreife, ABB