Bausparen, Grunderwerbssteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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Beim Grundstücks-/Immobilienkauf muss der Käufer '''Grunderwerbssteuer''' an den Staat zahlen. '''Je nach Bundesland beträgt diese 3,5 Prozent bis 6,5 Prozent des Kaufpreises''' (Stand 2018). Die Grunderwerbssteuer erhöht die Nebenkosten für den Immobilienerwerb erheblich und muss beim Ermitteln des Finanzierungsbedarfs unbedingt berücksichtigt werden.
Beim Grundstücks-/Immobilienkauf muss der Käufer '''Grunderwerbssteuer''' an den Staat zahlen. '''Je nach Bundesland beträgt diese 3,5 Prozent bis 6,5 Prozent des Kaufpreises''' (Stand 2018). Die Grunderwerbssteuer erhöht die Nebenkosten für den Immobilienerwerb erheblich und muss beim Ermitteln des Finanzierungsbedarfs unbedingt berücksichtigt werden.
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Version vom 4. März 2018, 11:02 Uhr

Beim Grundstücks-/Immobilienkauf muss der Käufer Grunderwerbssteuer an den Staat zahlen. Je nach Bundesland beträgt diese 3,5 Prozent bis 6,5 Prozent des Kaufpreises (Stand 2018). Die Grunderwerbssteuer erhöht die Nebenkosten für den Immobilienerwerb erheblich und muss beim Ermitteln des Finanzierungsbedarfs unbedingt berücksichtigt werden.


Bundesland Steuersatz Gütligkeit seit
Baden-Württemberg 5,0 % 05.11.2011
Bayern 3,5 % 01.01.2006
Berlin 6,0 % 01.01.2014
Brandenburg 6,5 % 01.07.2015
Bremen 5,0 % 01.01.2014
Hamburg 4,5 % 01.01.2009
Hessen 6,0 % 01.08.2014
Mecklenburg-Vorpommern 5,0 % 01.07.2012
Niedersachsen 5,0 % 01.01.2014
Nordrhein-Westfalen 6,5 % 01.01.2015
Rheinland-Pfalz 5,0 % 01.03.2012
Saarland 6,5 % 01.01.2015
Sachsen 3,5 % 01.01.2006
Sachsen-Anhalt 5,0 % 01.03.2012
Schleswig-Holstein 6,5 % 01.01.2014
Thüringen 6,5 % 01.01.2017



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