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Außergewöhnliche Belastung / zumutbare Belastung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Kurkosten'''<br />
* '''Kurkosten'''<br />


Kurkosten, die aufgrund einer Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung für eine Heilkur oder Badekur entstehen, werden anteilig vom der Krankenversicherung übernommen. Aufwendungen, die der Versicherte selbst tragen muss, werden als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Diese sind:
Kurkosten, die aufgrund einer Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung für eine Heilkur oder Badekur entstehen, werden anteilig vom der Krankenversicherung übernommen. Aufwendungen, die der Versicherte selbst tragen muss, werden als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Diese sind:<br />
 
-  selbst getragene Arztkosten<br />
- Kosten für Kurmittel<br />
- angemessene Unterbringungskosten<br />
- Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von 80 %<br />
- Fahrtkosten für die Anreise und Rückreise – im Regelfall die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel -<br />
- Fahrt- und Unterkunftskosten einer Begleitperson. Die Begleitung muss vor Kurbeginn mit einem amtsärztlichen Attest nachgewiesen werden<br />


* selbst getragene Arztkosten
* Kosten für Kurmittel
* angemessene Unterbringungskosten
* Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von 80 %
* Fahrtkosten für die Anreise und Rückreise – im Regelfall die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel -
* Fahrt- und Unterkunftskosten einer Begleitperson. Die Begleitung muss vor Kurbeginn mit einem amtsärztlichen Attest nachgewiesen werden




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