2.590
Bearbeitungen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die Pflichtversicherung ist auf grund gesetzlicher Vorschriften gegeben. Grundsätzlich lässt sich die Pflichtversicherung unterteilen: | Die Pflichtversicherung ist auf grund gesetzlicher Vorschriften gegeben. Grundsätzlich lässt sich die Pflichtversicherung unterteilen: | ||
In das '''staatliche Versicherungssystem''' mit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft, wie die Sozialversicherung mit den Bereichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung und gesetzliche Unfallversicherung. | |||
und die '''Pflicht zum Abschluss einer Privaten Versicherung''', wie für | |||
* die KFZ-Haftpflichtversicherung, | * die KFZ-Haftpflichtversicherung, |