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Der Umfang des Versicherungsschutzes der Kfz-Versicherung ist bei Leasingfahrzeugen eindeutig geregelt. So hat der Leasingnehmer dafür Sorge zu tragen, dass die Leasingsache – das Fahrzeug – in einer „angemessenen Form“ gegen Beschädigungen und Diebstahl abgesichert wird. | Der Umfang des Versicherungsschutzes der Kfz-Versicherung ist bei Leasingfahrzeugen eindeutig geregelt. So hat der Leasingnehmer dafür Sorge zu tragen, dass die Leasingsache – das Fahrzeug – in einer „angemessenen Form“ gegen Beschädigungen und Diebstahl abgesichert wird. | ||
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Die GAP-Deckung kann gleich bei Vertragsabschluss der Kfz-Versicherung vereinbart werden, oder auch im Nachhinein durch eine Vertragsänderung eingeschlossen werden. | Die GAP-Deckung kann gleich bei Vertragsabschluss der Kfz-Versicherung vereinbart werden, oder auch im Nachhinein durch eine Vertragsänderung eingeschlossen werden. | ||
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