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Existenzgründer Checkliste: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Gründerzuschuss ersetzt das Überbrückungsgeld und den Existenzgründerzuschuss.  
Der Gründerzuschuss ersetzt das Überbrückungsgeld und den Existenzgründerzuschuss.  


Höhe des Gründerzuschusses in den ersten sechs Monaten nach der individuellen Höhe des Arbeitslosengeldes (§129 SGB III)
Höhe des Gründerzuschusses '''in den ersten sechs Monaten''' nach der individuellen Höhe des Arbeitslosengeldes (§129 SGB III)
1. - 67 % des pauschalierten Nettoentgelts bei Arbeitslosen mit mindestens einem Kind
- wenn beide Ehegatten/Lebenspartner unbeschränkt einkommenspflichtig und nicht dauernd getrennt leben


2. - 60 % des pauschalierten Nettoentgelts bei allen übrigen Arbeitslosen
1. 
3. - Zahlung eines Pauschalbetrages für die soziale Absicherung in Höhe von 300 Euro
* 67 % des pauschalierten Nettoentgelts bei Arbeitslosen mit mindestens einem Kind
*  wenn beide Ehegatten/Lebenspartner unbeschränkt einkommenspflichtig und nicht dauernd getrennt leben
 
2.  
* 60 % des pauschalierten Nettoentgelts bei allen übrigen Arbeitslosen
 
3.
* Zahlung eines Pauschalbetrages für die soziale Absicherung in Höhe von 300 Euro
 
Höhe des Gründerzuschusses '''nach sechs Monaten'''


Höhe des Gründerzuschusses nach sechs Monaten
Es erfolgt nur noch die Zahlung des Pauschalbetrages in Höhe von 300 Euro
Es erfolgt nur noch die Zahlung des Pauschalbetrages in Höhe von 300 Euro
1. - für die Dauer von 9 Monaten
1. - für die Dauer von 9 Monaten
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