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Der vertraglichen Haftung liegen Vereinbarungen zwischen zwei Parteien (Auftraggeber u. Auftragnehmer) zugrunde. | Der vertraglichen Haftung liegen Vereinbarungen zwischen zwei Parteien (Auftraggeber u. Auftragnehmer) zugrunde. | ||
Wird die Leistung nicht erbracht oder sie ist mangelhaft oder wird zu spät erbracht, löst dies ggf. Schadenersatzanspüche aus. | Wird die Leistung nicht erbracht oder sie ist mangelhaft oder wird zu spät erbracht, löst dies ggf. Schadenersatzanspüche aus. | ||
'''Die vertragliche Haftung''', im Gegensatz zur gesetzlichen Haftung, '''ist i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen,'''Voraussetzung die vertragsgemäßen Vereinbarungen gehen über die gesetzliche Haftpflicht hinaus. | '''Die vertragliche Haftung''', im Gegensatz zur gesetzlichen Haftung, '''ist i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen,''' Voraussetzung die vertragsgemäßen Vereinbarungen gehen über die gesetzliche Haftpflicht hinaus. | ||
Einige wenige Versicherer bieten auch Deckung für die vertragliche Haftung. | Einige wenige Versicherer bieten auch Deckung für die vertragliche Haftung. |