Verschuldensformen

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Verschuldensformen


Leicht Fahrlässig

Handelt wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 BGB).

Grob fahrlässig

Handelt, werd die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders hohem Maße verletzt.

Bedingt vorsätzlich

Handelt wer den Schaden billigend in Kauf nimmt.

vorsätzlich

handelt wer bewusst oder gewollt schädigt.