Gesetzliche Haftung
Version vom 27. Mai 2017, 15:22 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Im Einzelfall kann diese durch Vertragsvereinbarungen begrenzt und auch erweitert werden. Die gesetzliche Haftung ist im Rahmen der Tarifangebote des Versicherers, im Gegensatz zur vertraglichen Haftung, versicherbar.
👁 Siehe auch: vertragliche Haftung
Schlagwort: Haftung, gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, vertragliche Haftung
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite