Kunstversicherung
Version vom 23. März 2022, 09:42 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
- Über die Kunstversicherung können unterschiedliche Kunstegenstände versichert werden.
- - Gemälde,
- - Zeichnungen,
- - Stiche,
- - Drucke
- - künstlerische Fotografien,
- - Grafiken,
- - Antiquarische Möbel,
- - Skulpturen,
- - Plastiken (unzerbrechlich und zerbrechlich),
- - Porzellan,
- - Glas,
- - Wein,
- - Musikinstrumente,
- - Teppiche,
- - Gobelins,
- - Brücken,
- - Kunstobjekte aus Gold und Silber<,br />
- - Tafelsilber,
- - Korpussilber (jedoch keine Schmucksachen),
- - Installationen.
- - Kunstobjekte im Freien.
- - und sonstige Kunstgegenstände, Sammlerobjekte und Liebhaberstücke.
- Versicherungsumfang der Kunstversicherung
- - Allgefahrendeckung / Allriskpolice (beste Tarifart)
- - weltweiter Versicherungsschutz
- - automatische Mitversicherung von Transporten
- - automatische Mitversicherung von Schäden verursacht durch Restauratoren
- - Wahlmöglichkeiten des VN zwischen finanzieller Entschädigung und Restaurierung bei Teilschäden
- Informationen zu Einzelwerten
Im Rahmen der Kunstversicherung wird von einigen Versicherungsgesellschaften eine Einzelwertauflistung mit Einzelwertangaben gefordert. Meist ist auch ein Gutachten durch einen Kunstsachverständigen erforderlich.
- Angaben zur Risikobeurteilung
Zur Risikobeurteilung in der Kunstversicherung werden Informationen zu den Objektsicherungen durch das Versicherungsunternehmen abgefragt, wie:
- - Sind sämtliche Außentüren/Zutrittstüren/Hausabschlusstüren/Wohnungstüren mit bündigen Zylinderschloss ausgestattet?
- - Ist eine Einbruchmeldeanlage vorhanden?
- - Ist die Einbruchmeldeanlage vom VdS anerkannt?
- - Besteht eine Aufschaltung zu einem Wachdienst / zur Polizei?
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