Umgekehrte Beweislast

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 11. April 2017, 14:51 Uhr von Kap-Gallo (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „frameless|miniatur“ durch „<span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span>“)

Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Anders verhält es sich bei der Allgefahrendeckung (All-Risk-Police). Hier ist der Versicherer beweispflichtig, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist.

Hinweis: Diese Regelung ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.

👁 Siehe auch: Allgefahrendeckung / Allriskpolice

Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen

Schlagwort: Beweislast, umgekehrte Beweislast, Allgefahrendeckung, Allriskpolice