Umgekehrte Beweislast
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Anders verhält es sich bei der Allgefahrendeckung, Allriskpolice . Hier ist der Versicherer den Beweis zu führen, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist.
⚠️ Diese Regelung der Allriskpolice ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.
Siehe auch
Allgefahrendeckung / Allriskpolice
durchgeschriebenes wording
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