Nettotarif: Unterschied zwischen den Versionen

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Nettotarif<br />


Bei einem sog. Nettotarif handelt es sich um einen Tarif, dessen Prämie keine Anteil an Provision für die Vermittlung des Versicherungsvertrages enthält. Für die Vermittlung des Versicherungsvertrages trifft des Versicherungsnehmer eine separate Honorarvereinbarung mit dem Versicherungsvermittler und verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Honorars direkt an den Vermittler. Somit bestehen, rein rechtlich betrachtet, zwei voneinander unabhängige Verträge. Die Honorarvereinbarung sowie der Versicherungsvertrag.


Eine einheitliche und rechtsverbindliche Definition für Nettotarife existiert derzeit nicht. Das BaFin definiert Nettotarife als „abschlusskostenfreie Tarife, in die namentlich keine Provision eingerechnet wird“.  
Bei einem sog. Nettotarif handelt es sich um einen Tarif, dessen Prämie keine Anteil an Provision für die Vermittlung des Versicherungsvertrages enthält. Für die Vermittlung des Versicherungsvertrages trifft des Versicherungsnehmer eine separate Honorarvereinbarung mit dem Versicherungsvermittler und verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Honorars direkt an den Vermittler. Somit bestehen, rein rechtlich betrachtet, zwei voneinander unabhängige Verträge; die Honorarvereinbarung sowie der Versicherungsvertrag.


Nettotarife können dazu beitragen,
Eine einheitliche und rechtsverbindliche Definition für Nettotarife existiert derzeit nicht. Das BaFin definiert Nettotarife als „abschlusskostenfreie Tarife".
* dass die Beratung durch den Vermittler unabhängiger wird, da dieser direkt vom Kunden vergütet wird
* dass die Versicherungsprodukte transparenter werden, da der Kunde erfährt, wie hoch die Beratungskosten sind


XYZ
 
👁 Siehe: #REDIRECT [[Honorarberatung, Honorartarif]]
👁 Siehe auch: [[Honorarberatung, Honorartarif]]<br />
 
Schlagwort: Nettotarif, Nettotarife, Honorartarif, Honorartarife, Honorarberatung<br />


[[Category:Versicherung_Allgemein]]
[[Category:Versicherung_Allgemein]]

Version vom 11. Februar 2017, 08:45 Uhr


Bei einem sog. Nettotarif handelt es sich um einen Tarif, dessen Prämie keine Anteil an Provision für die Vermittlung des Versicherungsvertrages enthält. Für die Vermittlung des Versicherungsvertrages trifft des Versicherungsnehmer eine separate Honorarvereinbarung mit dem Versicherungsvermittler und verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Honorars direkt an den Vermittler. Somit bestehen, rein rechtlich betrachtet, zwei voneinander unabhängige Verträge; die Honorarvereinbarung sowie der Versicherungsvertrag.

Eine einheitliche und rechtsverbindliche Definition für Nettotarife existiert derzeit nicht. Das BaFin definiert Nettotarife als „abschlusskostenfreie Tarife".


👁 Siehe auch: Honorarberatung, Honorartarif

Schlagwort: Nettotarif, Nettotarife, Honorartarif, Honorartarife, Honorarberatung