Umgekehrte Beweislast: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. April 2022, 06:27 Uhr

Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Anders verhält es sich bei der Allgefahrendeckung, Allriskpolice . Hier ist der Versicherer den Beweis zu führen, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist.

⚠️ Diese Regelung der Allriskpolice ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.


Siehe auch:
Allgefahrendeckung / Allriskpolice
durchgeschriebenes wording



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Anschrift ab 01-07-2021
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Winkelweg 2
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Schlagwort: Beweislast, umgekehrte Beweislast, Allgefahrendeckung, All risk police .-.-.-.