Vertragliche Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 15: Zeile 15:




  [[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]                                           [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  
  [[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]                                                 [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]  




<center>{{BimpimV02}}  
<center>{{BimpimV02}}</center>




Zeile 50: Zeile 50:




Schlagwort: Haftung, vertragliche Haftung, gesetzliche Haftung<br />
Haftung, vertragliche Haftung, gesetzliche Haftung<br />
-.-.-.-
 
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]

Version vom 29. November 2021, 09:15 Uhr

Der vertraglichen Haftung liegen Vereinbarungen zwischen zwei Parteien (Auftraggeber u. Auftragnehmer) zugrunde. Wird die Leistung nicht erbracht oder sie ist mangelhaft oder wird zu spät erbracht, löst dies ggf. Schadenersatzanspüche aus. Die vertragliche Haftung, im Gegensatz zur gesetzlichen Haftung, ist i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, Voraussetzung die vertragsgemäßen Vereinbarungen gehen über die gesetzliche Haftpflicht hinaus.

⚠️ Einige wenige Versicherer bieten auch Deckung für die vertragliche Haftung.


Siehe auch:
Haftung
Haftung, unbegrenzte Haftung § 823 BGB
gesetzliche Haftung
verschuldensunabhängige Haftung


Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen                                                 zur Hauptseite 


Bim pim v02.png
















Haftung, vertragliche Haftung, gesetzliche Haftung