Vereinselektronikversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 62: | Zeile 62: | ||
[[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''' ]]<br /> | |||
Version vom 4. Mai 2021, 06:55 Uhr
Bei der Elektronikversicherung handelt es sich um eine All-Gefahren-Versicherung.
- Versichert Gefahren
- Feuer,
- Einbruchdiebstahl,
- Sturm,
- Hagel,
- Leitungswasser
- und weitere
- Was versichert wird
Versichert werden können alle elektronischen Anlagen und Geräte, egal ob Eigen- oder Fremdmaterial, wie:
- Medientechnik
- AVTechnik
- Lichttechnik
- Videotechnik
- Bühnentechnik
- Aufbauten, Podeste
- Kabel, Stative
- Diese Risiken / Gefahren sind versichert
- Fahrlässigkeit
- unsachgemäße Behandlung
- Vorsatz Dritter
- Überspannung, Induktion, Kurzschluß
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Überschwemmung, Feuchtigkeit
- Einbruchdiebstahl, Diebstahl
- Beraubung, Unterschlagung
- Höhere Gewalt
- Material- und Ausführungsfehler
- Konstruktionsfehler
- Mitversicherung des Vermiet- und Verleihrisikos
- Der örtliche Geltungsbereich
des Versicherungsschutzes besteht für die EU-Mitgliedstaaten inklusive der Schweiz und viele weitere namentlich genannte Staaten. Eine Ausdehnung auf eine weltweite Deckung ist möglich. Ebenso kann der Transport mitversichert werden.
- Prämienbeispiel
Für einen Abiturball wird technisches Equipment und eine Musikanlage im Wert von ca. Euro 28.000,00 verwendet. Der Beitrag für die Elektonikversicherung beträgt Euro 142.
...... .. Anfrage / Sofortangebot - kostenfrei und unverbindlich - anfordern
Siehe auch:
zur Hauptseite
Über 120.000 Kundenmandate, inhabergeführt ab 1985
|