Gewahrsamsschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Gewahrsamsschaden tritt an ausgeliehenen, gemieteten oder gepachteten Objekten, Maschinen auf/ein.
Ein Gewahrsamsschaden tritt an ausgeliehenen, gemieteten oder gepachteten Objekten, Maschinen auf/ein.


  Gewahrsamsschäden sind i.d.R. '''nicht automatisch mitversichert'''.
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