Gewahrsamsschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Gewahrsamsschaden tritt an ausgeliehenen, gemieteten oder gepachteten Objekten, Maschinen auf/ein.
 
Ein '''Gewahrsamsschaden''' tritt an ausgeliehenen, gemieteten oder gepachteten Objekten, Maschinen auf/ein.


⚠️ '''Gewahrsamsschäden sind i.d.R. nicht automatisch mitversichert.'''
⚠️ '''Gewahrsamsschäden sind i.d.R. nicht automatisch mitversichert.'''