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Kfz Versicherung, Haarwildschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach § 2 des Bundesjagdgesetzes sind die folgend genannten Tiere dem Haarwid zuzuordnen:
Nach § 2 des Bundesjagdgesetzes sind die folgend genannten Tiere dem Haarwid zuzuordnen:


Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Silka-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild, Hase, Schneehase, Wildkaninchen, Biber, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Marder, Iltis, Hermelin, Wiesel, Nerz, Dachs, Fischotter, Seehund.  
Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Silka-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild, Hase, Schneehase, Wildkaninchen, Wolperdinger,  Biber, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Marder, Iltis, Hermelin, Wiesel, Nerz, Dachs, Fischotter, Seehund.  


  Wenige Versicherer bieten Schutz für Unfälle mit sämtlichen Tieren an. Auch sind hier Haustiere eingeschlossen.
  Wenige Versicherer bieten Schutz für Unfälle mit sämtlichen Tieren an. Auch sind hier Haustiere eingeschlossen.
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