Gebäudeversicherung private, grobe Fahrlässigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
|||
Zeile 15: | Zeile 15: | ||
👁 Siehe auch: [[Verschuldensformen]]<br /> | 👁 Siehe auch: [[Verschuldensformen]]<br /> | ||
[[Datei:list-klein.png|frameless|miniatur]] [http://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Kategorie:Gebäudeversicherung_private&mobileaction=toggle_view_mobile Alle Einträge zur privaten Gebäudeversicherung anzeigen]<br /> | [[Datei:list-klein.png|frameless|miniatur]][http://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Kategorie:Gebäudeversicherung_private&mobileaction=toggle_view_mobile Alle Einträge zur privaten Gebäudeversicherung anzeigen]<br /> | ||
Schlagwort:<br /> | Schlagwort:<br /> |
Version vom 15. Februar 2017, 15:01 Uhr
Als grobe Fahrlässigkeit wird ein Verhalten des Versicherten bezeichnet, das darauf zurück zu führen ist, dass die gebotene und eigentlich alltägliche Sorgfaltspflicht durch den Versicherten im besonderem Maße. vernachlässigt wird. So die Beschreibung der groben Fahrlässigkeit durch den Gesetzgeber. Ist der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit des VN zurückzuführen, ist i.d.R. der Versicherer nicht leistungspflichtig, es sei denn der Vertrag enthält eine entsprechende Verzichtsklausel des Versicherers.
❗️Diese Verzichtsklausel ist als Deckungserweiterung meistens mit versicherbar und sollte auch genutzt werden.
Folgende Alltagsbeispiele für grobe Fahrlässigkeit:
- die Wohnungseingangstüre wird nicht abgeschlossen
- das Fenster wird gekippt und das Haus wird verlassen
- eine Kerze wird angezündet und der Raum verlassen
- die Waschmaschine wird angestellt und das Haus wird verlassen
👁 Siehe auch: Verschuldensformen
Alle Einträge zur privaten Gebäudeversicherung anzeigen
Schlagwort: