Kunstversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. September 2017, 06:04 Uhr
Über die Kunstversicherung können unterschiedliche Gegenstände versichert werden. Dieses sind:
- Gemälde
- Zeichnungen
- Stiche
- Drucke
- künstlerische Fotografien
- Grafiken
- Antiquarische Möbel
- Skulpturen
- Plastiken (unzerbrechlich und zerbrechlich)
- Porzellan
- Glas
- Wein
- Musikinstrumente
- Teppiche
- Gobelins
- Brücken
- Kunstobjekte aus Gold, Silber
- Tafelsilber
- Korpussilber (jedoch keine Schmucksachen)
- Installationen
- Kunstobjekte im Freien
- Sonstige Kunstgegenstände, Sammlerobjekte und Liebhaberstücke
- Versicherungsumfang der Kunstversicherung
- Allgefahrendeckung / Allriskpolice (beste Tarifart)
- weltweiter Versicherungsschutz
- automatische Mitversicherung von Transporten
- automatische Mitversicherung von Schäden verursacht durch Restauratoren
- Wahlmöglichkeiten des VN zwischen finanzieller Entschädigung und Restaurierung bei Teilschäden
- Informationen zu Einzelwerten
Im Rahmen der Kunstversicherung wird von einigen Versicherungsgesellschaften eine Einzelwertauflistung mit Einzelwertangaben gefordert. Meist ist auch ein Gutachten durch einen Kunstsachverständigen erforderlich.
- Angaben zur Risikobeurteilung
Zur Risikobeurteilung in der Kunstversicherung werden Informationen zu den Objektsicherungen durch das Versicherungsunternehmen abgefragt, wie:
- Sind sämtliche Außentüren / Zutrittstüren bzw. Hausabschlusstüren / Wohnungstüren mit einem bündigen Zylinderschloss ausgestattet?
- Ist eine Einbruchmeldeanlage vorhanden?
- Ist die Einbruchmeldeanlage vom VdS anerkannt?
- Besteht eine Aufschaltung zu einem Wachdienst / zur Polizei?
👁 Siehe auch: Allgefahrendeckung / Allriskpolice
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